Am 2. Januar 2026 trat in Indonesien ein reformiertes Strafgesetzbuch in Kraft. Dieses sieht unter anderem vor, dass aussereheliche sexuelle Beziehungen mit Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr geahndet werden können. Eine Strafverfolgung ist dabei ausschliesslich auf Anzeige von Eltern, Kindern oder Ehepartnern der betroffenen Personen möglich.
Zudem können Beleidigungen des Präsidenten oder Vizepräsidenten sowie der Regierung und staatlicher Einrichtungen – auch im digitalen Raum – auf Antrag der Betroffenen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auch die Vorschriften zur Blasphemie wurden verschärft. Vor diesem Hintergrund ist bei öffentlichen Äusserungen, in Gesprächen sowie bei der Nutzung des Internets und sozialer Medien erhöhte Zurückhaltung geboten.
Eine Strafverfolgung im Zusammenhang mit dem genannten Tatbestand erfolgt ausschließlich, wenn ein naher Angehöriger – etwa Ehepartner, Eltern oder Kinder – eine Anzeige erstattet. Ohne eine entsprechende Anzeige werden keine Ermittlungen eingeleitet. Für Touristen, die sich im Land aufhalten, sowie für Paare, die gemeinsam in einem Doppelzimmer übernachten, besteht daher in der Regel kein Risiko.